EuGh beschließt Verbot für Neonicotinoide

Neonicotinoide werden seit langem als Insektizide gegen Schädlinge, auch im Boden, eingesetzt. Trotz Verbot in der EU ermöglichen Notfallzulassungen in den Mitgliedsstaaten die weitere Verwendung. Der Europäische Gerichtshof hat dem nun eine Absage erteilt.

Neonicotinoide, ihre Anwendung und schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt – insbesondere auf Bienen – sind seit langem Diskussionsthema. Der Einsatz von “Neonics” wurde in der EU stark eingeschränkt respektive verboten, über Notfallzulassungen gelangen die Insektizide jedoch weiter in die Umwelt.

Der EuGH entschied nun anlässlich einer Anfrage aus Belgien, dass ein EU-Mitgliedsstaat Verkauf und Verwendung von mit Neonicotinoiden behandeltem Saatgut für das Freiland nicht erlauben dürfe, wenn eine europäische Durchführungsverordnung das ausdrücklich verbiete. Somit würde dies ein endgültiges “Aus” für “Neonics” bedeuten.

Dies Entscheidung des EuGh wird aus Sicht des Umweltschutzes und der Landwirtschaft unterschiedlich gesehen, zunächst ist für weitere Schritte die EU-Kommission gefragt.

ORF News zum EuGh Urteil zu Neonicotinoiden

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