Bodenschutzgesetz in Vorarlberg verabschiedet

Mit 1.1.2019 ist in Vorarlberg das Gesetz zum Schutz der Bodenqualität und die Bodenqualitätsverordnung in Kraft getreten!

Ziel dieses Gesetzes und der weiterführenden Verordnung ist die Sicherung der Bodengesundheit, insbesondere unter Bedachtnahme auf die Qualität von Lebens- und Futtermitteln und von Wasser. Die Bodenfruchtbarkeit ist zu erhalten und beeinträchtigte Böden im Hinblick auf Bodengesundheit und Bodenfruchtbarkeit wieder herzustellen.
Maßnahmen zur Vermeidung von Schadstoffbelastungen, zur Verhinderung von Bodenerosion und Bodenverdichtung sowie zur Verbesserung der Humusbilanz sollen dazu ergriffen werden.
Weiters sind Maßnahmen zur Erhaltung des regionalen Nährstoffkreislaufes zu verfolgen.
Besondere Bedeutung kommt der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Böden für verschiedene Zwecke sowie ihre Verfügbarkeit für künftige Generationen im Hinblick auf nachhaltige Entwicklung zu.
In der Verordnung findet man zum einen Materialgrenzwerte (emissionsseitig) und auch Grenz- und Vorsorgewerte für anorganische und organische Schadstoffe sowie Kunststoffe im Boden (immissionsseitig).

Vorarlberger Gesetz zum Schutz der Bodenqualität im RIS

Bodenqualitätsverordnung im RIS

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